1. Institutioneller Rahmen

1.1. Verein GIESSENER HILFE e.V.

Die GIESSENER HILFE e.V. nahm als vierte professionelle Beratungsstelle für Opfer und Zeugen von Straftaten in Hessen auf Initiative des Hessischen Justizministeriums im September 1994 ihre Arbeit auf. Die Hanauer Hilfe war bei ihrer Gründung 1984 die erste Beratungsstelle dieser Art in Deutschland.

Um eine Integration in ein breites Netzwerk zu erreichen, ist der Verein in einer Verbandssatzung organisiert. Mitglieder sind:

  • Aktion-Perspektiven für Junge Menschen und Familien e.V., Schanzenstraße 18, 35390 Gießen
  • Arbeiterwohlfahrt, Tannenweg 56, 35394 Gießen
  • Kinderschutzbund, Ortsverband Gießen, Marburger Straße 54, 35396 Gießen
  • Hessisches Ministerium der Justiz, Luisenstraße 13, 65185 Wiesbaden
  • Lahn-Dill-Kreis, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar
  • Landkreis Gießen, Riversplatz 1-9, 35394 Gießen
  • Pro Familia, Liebigstraße 9, 35390 Gießen
  • Stadt Wetzlar, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar
  • Universitätsstadt Gießen, Berliner Platz 1, 35390 Gießen
  • VES Sozialpädagogisches Wohnen e. V., Dammstraße 39, 35390 Gießen
  • Profile gGmbH, Rooseveltstr. 9, 35394 Gießen
  • Wetteraukreis, Europaplatz, 61169 Friedberg/Hessen
  • Wildwasser Gießen, Liebigstraße 13, 35390 Gießen

Zur Zeit fungieren folgende Personen als ehrenamtlicher Vorstand des Vereins:

Vorsitzender:  Dr. Achim Lauber-Nöll, Direktor am Amtsgericht Wetzlar

stellv. Vorsitzender: Peter Kreuter, Vizepräsident Polizeipräsidium Mittelhessen

Schriftführer: Axel Gutmann, Rechtsanwalt

Kassenführerin: Tanja Rehor, Polizeihauptkommissarin

Beisitzerin: Gabi Keiner, Kinderschutzbund

Beisitzer: Dr. Johannes Wilhelm, Psychiater

1.2. Zielsetzung und örtliche Zuständigkeit

Das Beratungsangebot der GIESSENER HILFE richtet sich an die BürgerInnen der Stadt Gießen, des Landkreises Gießen, der Stadt Wetzlar, des Lahn-Dill-Kreises, des Wetteraukreises und an alle Personen, die Opfer und/oder ZeugInnen einer Straftat geworden sind, sowie an deren Angehörige oder andere Vertrau­ensperso­nen. Entscheidend ist allein die individuelle Betroffenheit und das persönliche Empfinden der einzelnen Personen. Dabei spielt weder die Deliktart noch die Tatsache, ob Anzeige erstattet wurde oder nicht, eine Rolle.

Satzungsgemäßes Ziel unseres Beratungs- und Betreuungsangebotes ist die parteiliche Unterstützung von Kriminalitätsopfern. Parteilichkeit heißt in diesem Zusammenhang, dass wir die Verantwortung für die Straftat bei dem Täter sehen und nicht das Verhalten der Opfer bezüglich des Geschehenen werten. Entscheidend ist für uns die Sichtweise, die Position und das Empfinden der Ratsuchenden.

Wir begreifen Opferunterstützung als eine staatliche Pflichtaufgabe. Gleichzeitig wollen wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass Opferhilfe und Strafverfolgung zwei voneinander getrennte Aufgabengebiete sind, für die gegenseitig der Grundsatz der strikten Nichteinmischung gilt.

Auf ausdrücklichen Wunsch der Ratsuchenden kann unsere Arbeit auch eine Aussprache mit dem Täter beinhalten.

1.3. Personelle Besetzung

Zur Zeit sind in der Beratungsstelle fünf hauptamtliche MitarbeiterInnen auf Teilzeitbasis beschäftigt. Im pädagogischen Bereich stehen 2,6 Stellen zur Verfügung.

1.4. Finanzierung

Die GIESSENER HILFE erhält im Rahmen einer Fehlbetragsfinanzierung eine jährliche Zuwendung vom Hessischen Justizministerium. Darüber hinaus stehen lediglich noch geringfügige Spendeneinnahmen zur Verfügung.

1.5. Räumlichkeiten und Öffnungszeiten

Die Beratungsstelle befindet sich mitten in Gießen in unmittelbarer Nähe der Justizbehörden und des Messeparkplatzes. Die Bushaltestelle "Landgericht" ist nur wenige Meter entfernt. Somit ist die GIESSENER HILFE gut zu erreichen.

Die Sprechzeiten der Beratungsstelle sind:

Montag bis Freitag -vormittags von 9.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch zusätzlich nachmittags von 16.00 - 18.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Beratungstermine sind nach Absprache auch zu weiteren Zeiten und abends möglich.

Außerhalb der Sprechzeiten bietet ein Anrufbeantworter die Möglichkeit, eine Nachricht auf Band zu hinterlassen.

Kontakt

Opfer- und Zeugenhilfe Gießen

Ostanlage 21

35390 Gießen

Tel. (0641) 97 22 50

Fax (0641) 97 225 16

Mail: info_at_giessener-hilfe.de

Sprechzeiten:
09:00 - 12:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr
09:00 - 12:00   &   16:00 - 18:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr