Täter-Opfer-Ausgleich

Täter-Opfer-Ausgleich im Allgemeinen Strafrecht (für Erwachsene)

Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich?

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein außergerichtliches Verfahren, das in § 46 a des Strafgesetzbuches geregelt ist. Der Gesetzgeber möchte damit sowohl die Situation von Opfern von Straftaten als auch von Tätern, die sich ernsthaft um eine Schadenswiedergutmachung bemühen, verbessern.

Täter-Opfer-Ausgleich bedeutet, dass sich die Geschädigten und die Beschuldigten außerhalb eines Gerichtsverfahrens mit Hilfe von Vermittlern zu einigen versuchen.

Es geht um die Wiedergutmachung der Schäden, die im Zusammenhang mit einer Straftat entstanden sind und um die Klärung der damit verbundenen Konflikte.

Die Konfliktparteien haben die Möglichkeit mit Unterstützung eines professionellen Vermittlers eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dabei werden die eigenen Interessen und Bedürfnisse direkt in die außergerichtliche Klärung eingebracht.
Beide Seiten können aus der Einigung Vorteile ziehen und darüber hinaus langwierige Verfahren überflüssig machen.

Die außergerichliche Konfliktschlichtung ist für beide Seiten freiwillig. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten!

Wie läuft ein Täter-Opfer-Ausgleich ab?

In der Regel erfolgt die formale Zuweisung eines Täter-Opfer-Ausgleich an die Gießener Hilfe durch die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht. Sie können sich jedoch auch selbst an die Polizei, den Rechtsanwalt, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht bzw. auch an die Gießener Hilfe wenden.

Beide Parteien werden von der Gießener Hilfe angeschrieben. Wenn Interesse an einer außergerichtlichen Konfliktklärung und Wiedergutmachung besteht, werden in getrennten Vorgesprächen (ohne die Anwesenheit der Gegenpartei) Informationen zur außergerichtlichen Konfliktschlichtung gegeben sowie die jeweiligen Vorstellungen von einer außergerichtlichen Regelung besprochen.

Auf beidseitigen Wunsch findet dann in den Räumen der Gießener Hilfe ein Ausgleichsgespräch im Beisein des Vermittlers statt.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, eine Einigung mit der Gegenpartei ohne ein persönliches Treffen zu finden. Es findet dann ein indirekter Gesprächsaustausch über den Vermittler statt.

Wenn es zu einer Einigung kommt, wird sie auf Wunsch schriftlich festgehalten. Die Gießener Hilfe überprüft im Folgenden, ob die Vereinbarung eingehalten wird.

Die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht erhalten einen abschließenden Bericht über das Ergebnis des Ausgleichs und entscheiden auf dieser Grundlage, ob das Verfahren eingestellt werden kann oder eine Strafmilderung in Betracht kommt.

Chancen einer außergerichtlichen Konfliktschlichtung

Geschädigte

  • können eine rasche und unbürokratische Schadenswiedergutmachung erreichen, ohne eine Zivilklage erheben zu müssen.
  • können durch eine begleitete Aussprache die Klärung, Verarbeitung und ggf. die Beendigung des Konflikts unterstützen.

Beschuldigte

  • können Verantwortung für ihr Handeln übernehmen.
  • können aktiv eine Wiedergutmachung gestalten.
  • können bei erfolgreicher Einigung mit Strafmilderung bzw. Einstellung des Verfahrens rechnen.
  • können einen Zivilprozess vermeiden.

Der Vermittler

  • schafft die Voraussetzungen für einen geschützten und angstfreien Rahmen, in dem der Ausgleich stattfinden kann.
  • achtet darauf, dass beide Seiten ihre Interessen und Bedürfnisse zur Sprache bringen können.
Kontakt

Opfer- und Zeugenhilfe Gießen

Ostanlage 21

35390 Gießen

Tel. (0641) 97 22 50

Fax (0641) 97 225 16

Mail: info_at_giessener-hilfe.de

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